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ACHTUNG! WICHTIGE HINWEISE!
Liebe Clubmitglieder;
seit Oktober 2003 ist die Behörde verpflichtet, 3 Jahre nach Ausstellung des ersten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen, zu prüfen, ob der Schütze den Schießsport tatsächlich noch ausübt und regelmäßig trainiert.
Die Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein kommen ihrer Prüfungspflicht nach. Haltet Eure Schießnachweise daher stets auf dem neuesten Stand. Als Verein können wir Euch selbstverständlich Eure Mitgliedschaft bestätigen. Den Nachweis des "regelmäßigen" Schießens hingegen, könnt nur Ihr allein an Hand Eurer Schießbücher umfassend führen.
Gelingt Euch der Nachweis regelmäßigen Schießens nicht, kann das zum Entzug der WBK führen.
Geht daher regelmäßig Schießen und führt Euer Schießbuch genau!
Eine weitere Bitte:
Im Club liegen Eure Urkunden für die von Euch geschossenen Wettbewerbe aus. Holt die Urkunden bitte ab und bewahrt diese, zur eventuellen Vorlage bei der Behörde, gut auf.
Mit ein wenig Gewissenhaftigkeit in diesen Dingen helft Ihr nicht nur Euch selbst, sondern tragt auch dazu bei, dass wir als Sportschützen der Behörde gegenüber glaubhaft auftreten können.
A.R.
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