Hanseatic Gun Club
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Hanseatic Gun Club GmbH
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Der Weg zur eigenen Waffe PDF Drucken E-Mail

Der Weg zur eigenen Waffe ist nicht so dornenreich, wie es anfänglich scheinen mag. Richtigerweise verlangt der Gesetzgeber für den Erwerb eigener Waffen jedoch ein hohes Maß an persönlicher Integrität ("Zuverlässigkeit" i. S. d. Waffengesetzes) und "ausreichende schießsportliche Betätigung".

Auf seine Zuverlässigkeit hat nur der Schütze selbst Einfluss, bei der ausreichenden schießsportlichen Betätigung aber helfen wir in Theorie und Praxis.

Jeder Sportschütze hat ein sog. Regelbedürfnis für zwei Kurzwaffen, zu deren Erwerb er eine (grüne) Waffenbesitzkarte (WBK) benötigt. Die WBK wird dem Sportschützen, entsprechende Zuverlässigkeit vorausgesetzt, dann erteilt, wenn er die Waffensachkundeprüfung abgelegt und sich über den Zeitraum von 12 Monaten ausreichend schießsportlich betätigt hat. Beides wird dem Schützen vom jeweiligen Verband durch die sog. Sportschützenbescheinigung bestätigt.

Für die Ausstellung der Sportschützenbescheinigung durch einen "anerkannten Verband" und zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung durch einen der anerkannten Verbände ist der Besuch eines Vorbereitungsseminars und der Nachweis von 20 - 30 Stunden Praxis Voraussetzung.

Der erste Schritt:

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